Krenzer"12 Jahre – 12 Schicksale" im Geschichtsunterricht1937  

4) Materialien: 1937 – Nobis Seite 8 von 32

M8 – Auszüge aus den NS-Akten von Hubert Nobis
 
Stapo Düsseldorf an Stapo Duisburg, 13. Juni 1935
Nach einer hier vorliegenden Meldung finden in der Wohnung des Johann Borkowski, Duisburg-Beekerwerth, Grafenwertherstraße 26 regelmäßig jeden zweiten Freitag 19.30 – 20 Uhr Versammlungen der verbotenen Sekte „Ernste Bibelforscher“ statt. ... Prediger ist Paul Weiss. Werber und Bibelverkäufer: Hubert Nobis, Duisburg-Beeckerwerth, Hagedornstr. 70. Der in Rede stehenden Gruppe gehören weiter die folgenden Personen an: ... Ich ersuche um Observation der Wohnung des Borkowski.
 
Stapo Düsseldorf an Stapo Duisburg, 26. Juni 1935
Über die nachstehend aufgeführten Personen ... [darunter] Hubert Nobis, geb. am 19.8.00 in Körrenzig ... habe ich die Schutzhaft verhängt. Über die Dauer der Schutzhaft wird noch entschieden.
 
Konzentrationslager Esterwegen, 14. September 1935
Der Schutzhaftgefangene Hubert Nobis ist noch nicht reif zur Entlassung. Gegen eine eventuelle beabsichtigte Entlassung erhebe ich begründeten Einspruch beim stellv. Chef der Geheimen Staatspolizei.
 
Stapo Duisburg an Stapo Düsseldorf, 20. September 1935
Betrifft: Schutzhaftprüfungstermin ... Hubert Nobis ...
Die etwa beabsichtigte Entlassung der Schutzhäftlinge ... Hubert Nobis [u.a.] ... aus der Schutzhaft kann von hier nicht befürwortet werden. Sie haben seiner Zeit bei ihren verantwortlichen Vernehmungen derart hartnäckig auf ihrem, dem Nationalsozialismus entgegenstehenden Standpunkt verharrt (?), woraus zu schließen ist, dass sie sich auch jetzt noch nicht auf den Boden des nationalsozialisti-schen Regimes stellen werden. Vielmehr werden sie bei einer evt. Entlassung ihre Versammlungen und Beratungen im geheimen fortzusetzen versuchen und die Bevölkerung weiterhin beunruhigen. Letzteres ist ...?... anzunehmen, ? gerade in unserer Zeit auch Leute aus kommunistischen Kreisen Unterschlupf bei ehemaligen Bibelforschern finden.
 
Stapo Düsseldorf an Gestapo Berlin, 5. Dezember 1935
Nach Mitteilung der Stapo Außenstelle Duisburg, sind die Schutzhäftlinge ... Nobis, ... am 21.11.35 auf Anforderung der Staatsanwaltschaft zu Duisburg vom Konzentrationslager Esterwegen, zu einem Termin, in das Gerichtsgefängnis in Duisburg überführt worden.
Von dort aus sind die Genannten ... ohne vorherige Benachrichtigung der Außenstelle Duisburg, bezw. Essen, am 29.11.35 entlassen worden. Sie erhielten sämtlich wegen Betätigung für die verbotene Bibelforschervereinigung eine Gefängnisstrafe von 2 Monaten, die durch die erlittene Schutz- und Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurde. ...
 
Stapo Düsseldorf an Stapo Duisburg , 5. Dezember 1935
Von einer erneuten Inschutzhaftnahme der durch die Staatsanwaltschaft Duisburg vorzeitig entlassenen Bibelforscher ... Nobis, ... ist zunächst Abstand zu nehmen. Ich bitte dieselben jedoch nochmals ernstlich zu verwarnen und ihnen zu eröffnen, dass sie bei erneuter Tätigkeit für die verbotene Bibelforschervereinigung, sofort wieder und zwar für eine längere Zeit in Schutzhaft genommen werden. Außerdem bitte ich den Genannten, nach dortigem Ermessen, eine längere Meldepflicht aufzuerlegen.
 
Stapo Duisburg, Einlieferungsanzeige, 9. Juni 1936
Die Festnahme ... erfolgte, weil er dringend verdächtig ist, sich bis in die letzte Zeit im Sinne der ver-botenen Bibelforschervereinigung betätigt zu haben.
Bei der vorgenommenen Durchsuchung der Wohnung wurden Bücher und Schriften der IBV vorgefunden und beschlagnahmt.
Nobis gehört der DAF nicht an.
 
Anklageschrift, 27. Juli 1936
Nobis: Im Jahre 1935 sei er wegen seiner Betätigung für die Internationale Bibelforschervereinigung zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt worden und 4 Monate lang in einem Konzentrationslager gewesen.
Nach der Entlassung aus der Schutzhaft habe er des öfteren die Beschuldigten Borkowski und Eichler aufgesucht, hierbei sei es auch mitunter unter ihnen zu einem Gedankenaustausch an Hand der Bibel gekommen.
Seit Ende 1934 Anfang 1935 habe er auf Veranlassung eines Winterscheid aus Essen den illegalen Wachtturm bei Anhängern der verbotenen Organisation vertrieben. Da ihm von Winterscheid nur 6 Exemplare zur Verfügung gestellt worden seien, seien diese zur besseren Verbreitung in Lesezirkeln rund gegeben worden. Während seiner Unterbringung im Konzentrationslager habe Reichert den Wachtturm entgegengenommen und weiter verbreitet. Bezieher des Wachtturms seien außer ihm und Reichert gewesen: u.a. die Beschuldigten Matusiak, Borkowski, Eichler und Joschowski.
Richtig sei, daß die Bezirksleiter Labuschewski und Großmann nach dem Verbot der Bibelforscher in Duisburg-Beeck gewesen seien und Vorträge im Sinn der Bibelforscher gehalten hätten. Soweit er sich entsinne, hätten die Vorträge Grossmanns bei dem Beschuldigten Teller und bei einem Priebe stattgefunden.
 
Stapo Duisburg , 19.10. 1939
Bericht: Nach den Vernehmungen und Ermittlungen liegen die angegebenen Beschuldigungen gegen die Ehefrau Nobis zum Teil schon jahrelang zurück. Im übrigen sind die Angaben der Eheleute Kvas und des Zeugen Liebler mit Vorsicht aufzunehmen, da beide Parteien schon über ein Jahr in Streitigkeiten liegen. Der Zeuge Libler ist Hausbesitzer und möchte durch eine anderweitige Vermietung bezw. Überlassung der Wohnung der Nobis an die Eheleute Kvas eine höhere Wohnungsmiete herausschlagen. Klagen der Hausbewohner über das Verhalten der Nobis wurden kaum erhoben. Wie man sagt, ist sie sehr zurückhaltend.
Nach Angaben der Vertrauensperson steht die N. innerlich auch heute noch zu den Bibelforschern. Fest steht, dass sie dann und wann Besuche von früheren Anhängern der IBV. bezw. deren Ehefrauen in ihrer Wohnung empfangen und diese auch selbst besucht hat. Inwieweit hier eine illegale Betätigung vorgenommen wurde, liess sich nicht feststellen. Auch die Vertrauensperson konnte darüber nichts ermitteln. Der infrage kommende Personenkreis der Nobis wurde zur Sache vernommen und ihm anschließend staatspolizeiliche Maßnahmen angedroht, falls derartige Besuche, besonders in den Abendstunden, nicht unterlassen würden.
Eine Abgabe des Vorganges an die Strafverfolgungsbehörden dürfte sich infolge der Geringfügigkeit erübrigen ... Es erscheint angebracht, die Nobis protokollarisch zu warnen und ihr zur Vermeidung schärferer staatspolizeilicher Maßnahmen aufzugeben, sich in Zukunft größere Zurückhaltung in ihren Reden und Besuchen von früheren Anhängern der IBV aufzuerlegen.
 

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