Krenzer"12 Jahre – 12 Schicksale" im Geschichtsunterricht1939  

4) Materialien: 1939 – Fey Seite 14 von 32

M14 – Westdeutscher Beobachter Nr. 170, 5.4.1938
 
Zwei sonderbare Heilige vor dem Sondergericht
„Ernste“ Bibelforscher verbohrt und verlogen

 
Krankheitsträger hat man von jeher abgesondert und von der Mitwelt ferngehalten, damit das Gift nicht weiter verbreitet würde, das sie im Blute haben und die Allgemeinheit nicht verseucht werde. Epidemien gibt es aber nicht nur im Sinne der Medizin, es gibt auch geistige und seelische Erkran-kungen, die weite Kreise erfassen können. Der Schaden, den sie verbreiten, ist nicht geringer als der, den etwa im Mittelalter die Pest oder der Aussatz anrichteten.

Eine dieser modernen Geisteskrankheiten hat uns das geschäftstüchtige Amerika in einer Hochflut von Schriften und Traktätchen nach Deutschland gebracht, indem es die Werber jener Bibelforscher entsandte, die sich mit Vorbedacht „ernste“ nennen, weil sie wohl wissen, daß man sonst von vornherein an ihrem Verstand zweifeln würde. Sie bilden eine Gefahr für jeden Staat, denn sie maßen sich an, mit ihrem albernen Gewäsch, das sie als einen Glauben ausgeben, die Staatsgesetze zu messen. Da aber der kulturbolschewistische Krimskrams, den ein vertrotteltes Gehirn aus der Bibel und angeblichen Offenbarungen zusammenstoppelte, ganz uneinheitlich ist, so vermag jeder dieser sonderbaren Zeugen Jehovas eine andere Meinung über die Grundgesetze des Staates auszuhecken und sie abzulehnen. Es war darum, von allen anderen oft erörterten Gründen abgesehen, nicht mehr als eine wohlbegründete Vorsichtsmaßregel, daß der nationalsozialistische Staat dieser Sekte jede Betätigung verbot, zumal auch die Fäden zum Bolschewismus deutlich zutage traten.

Trotzdem gibt es immer noch Fanatiker, die so sehr von der göttlichen Sendung ihrer „Meister“ überzeugt sind, daß sie auch heute noch den Irrsinn verbreiten wollen, den man ihnen verzapft hat. Und so hatte sich das Kölner Sondergericht gestern morgen wieder mit einer „Zeugin Jehovas“ zu befassen, die im Jahre 1931 im Deutzer Strandbad „getauft“ worden und seitdem immer tiefer in die Verstrickungen ihres Wahns hineingeraten war. Es wäre wenig über diese Verhandlung zu sagen, hätte nicht der „Reichsleiter“ dieser amerikanischen Patent-Sekte als Zeuge eine Figur dargeboten, die die ganze Hohlheit seines „Glaubens“ offenbarte. Dieser „Märtyrer“ seiner Gesinnung, der zurzeit eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren absitzt, aus freien Stücken die heutige Angeklagte verraten und belastet. Man hätte ihr sonst vielleicht ihren Irrglauben, niemals aber ihre illegale Tätigkeit für die verbotene Bewegung nachweisen können. Diese bestand darin, daß die Frau sozusagen die Nachfolgerin eines bereits abgeurteilten Bezirksleiters wurde, daß sie verbotene Schriften in Empfang nahm und verbreitet, dem Herrn „Reichsleiter“ Gelder ablieferte usw. Heute, wo er Gelegenheit gehabt hätte, seiner „Glaubensschwester“ zu helfen, verweigerte dieser hartnäckig die Aussage. Die Angeklagte selbst, die sich als „Zeugin Jehovas“ doch zu besonderer Wahrheitsliebe verpflichtet fühlen müßte, leugnet ebenso hartnäckig, etwas Verbotenes getan zu haben. Den Deutschen Gruß bezeichnet sie als eine verbotene Anbetung eines Menschen, sie bete nur Jehova an. Auch an einer Wahl teilzunehmen, verstoße gegen ihren Glauben. Früher allerdings hat sie brav gewählt, nur schweigt sie darüber, wem sie dann ihre Stimme gab.

Das Sondergericht zog aus dem hartnäckigen Leugnen der Angeklagten und des Zeugen den einzig möglichen Schluß, daß seine damalige Darstellung richtig gewesen sei. Sonst hätte er wohl jetzt gesprochen. Es verurteilte die Beschuldigte zu zwei Jahren Gefängnis unter Anrechnung der Schutz- und Untersuchungshaft.
 

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