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Diskriminierende Vorfälle in deutschen Schulen

Namen, Orte und andere Einzelheiten der im Folgenden dokumentierten Vorkommnisse, sind dem Autor bekannt. Da an dieser Stelle weder einzelne Schulen noch einzelne Lehrer an den Pranger gestellt werden sollen, wird auf Angaben, die über den Sachverhalt hinaus zur Identifizierung dienen könnten, verzichtet. Sämtliche Ereignisse sind jedoch im Archiv der Wachtturm-Gesellschaft, Abt. Öffentlichkeitsarbeit, Selters, dokumentiert. Die hier dargestellten diskriminierenden Vorfälle stellen nur einen kleinen Ausschnitt des dort gesammelten Materials dar. Dabei ist auffällig, dass die Zahl der Diskriminierungen gegenüber Kindern von Zeugen Jehovas in der Schule in jüngster Vergangenheit zugenommen hat.

 

17./18. September 2001
Eine Woche nach den verheerenden Terroranschlägen in New York kündigt der Schulleiter eines Gymnasiums eine Gedenkfeier für die Opfer an. Sie soll in einer katholischen Kirche abgehalten werden. Ein sechzehnjähriger Schüler (Jahrgangsstufe 9), ein Zeuge Jehovas, erklärt dem Schulleiter daraufhin, er wolle nicht am Gottesdienst in einer Kirche teilnehmen. Der Rektor zeigt für diese Haltung kein Verständnis. Er steigert sich in einen derartigen Wutanfall, dass er seinen Schlüsselbund durch den Raum schleudert. An der Kirche angekommen, bleiben der Schüler, seine jüngere Schwester und eine weitere Zeugin Jehovas, beide 12 Jahre alt, vor dem Portal stehen. Mehr als ein Dutzend Lehrer reden auf die drei Schüler ein, drohen ihnen mit disziplinarischen Maßnahmen bis hin zum Schulverweis. Der stellvertretende Schulleiter wird handgreiflich und versucht die Widerstrebenden in die Kirche zu drängen. Schließlich lassen die Pädagogen von ihren Schülern ab. Die drei Schüler warten vor dem Gebäude, bis die Veranstaltung beendet ist. Der Vater des Schülers, Mitglied der Schulkonferenz, sucht daraufhin die Aussprache mit der Schulleitung. Bislang wartet er immer noch auf eine Entschuldigung.
 
Dezember 2001
Bei der Anmeldung ihrer Kinder bei mehreren Grundschulen erhalten Eltern Erklärungen zur Unterschrift vorgelegt, durch die eine bekenntnisorientierte Erziehung an der jeweiligen Schule entweder zur Kenntnis genommen oder als verbindlich anerkannt werden soll. Bei Ablehnung der Unterschrift wird eine Einschulung des Kindes an dieser Schule verweigert. In einigen Fällen hat dies zur Folge, dass Kinder eine von ihrem Wohnort bis zu 20 km weiter entfernte Schule besuchen müssen.
 
Mai 1999
Nach einer Unterrichtsreihe über Jehovas Zeugen im evangelischen Religionsunterricht äußert eine Mitschülerin einer Zeugin Jehovas gegenüber: „Wenn ich dich nicht kennen würde, würde ich euch alle für abgedrehte Monster halten.“
 
Mai 2000
Ein dreizehnjähriger Schüler der 7. Klasse wird von seinem Klassenlehrer aufgefordert, ein Schulgebet vorzulesen, zu dem sich die Schüler üblicherweise bekreuzigen und „Amen“ sagen. Auf die Erklärung des Schülers, dass er als Zeuge Jehovas ein solches Gebet nicht sprechen könne, bedrängt ihn der Lehrer und belehrt ihn darüber, dass er sich nicht aus der Klassengemeinschaft ausgrenzen dürfe. Die anderen Schüler der Klasse unterstützen die Forderung des Lehrers. Unter dem Druck des Lehrers und der Klasse gibt der Schüler schließlich nach und liest ein kurzes Gebet vor. Anschließend ist er jedoch tief traurig über das, was er als „Versagen“ empfindet. Nach dem Gebet hält der Lehrer dem Schüler eine 20minütige Standpauke. Darin zieht er unter anderem Parallelen zur Verfolgung der Juden während des NS-Regimes. Diese seien verfolgt worden, weil sie sich aus dem normalen Leben ausgegrenzt hätten. Auch der Schüler grenze sich durch seine Weigerung zu beten selbst aus. Er gibt dem Schüler zu verstehen, dass sowohl er als auch seine Mitschüler ihm in Zukunft massive Probleme bereiten würden, sollte er sich zukünftig nicht an die Anweisungen des Lehrers halten. Aufgrund dieser Drohungen wird der Schüler in den folgenden Wochen in und außerhalb der Schule wiederholt wegen seiner Religionszugehörigkeit beschimpft, bedroht und tätlich angegriffen. Mehrere Gespräche der Eltern mit dem Lehrer und der Schulleitung bleiben fruchtlos, weil der Lehrer darauf beharrt, er habe richtig gehandelt. Erst als die Eltern im Juli 2001 einen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen, lenkt der Lehrer ein und besteht nun nicht mehr auf dem Sprechen eines Schulgebets.
 
1999
Ein Jugendkriminalkommissar der Polizei referiert in verschiedenen Schulen im Fach Ethik vor Schülern der Klassen 7 bis 10 über „Sekten“. Jehovas Zeugen werden in die Gruppe der „pseudochristlichen Sekten“ eingeordnet. Neben einer Reihe von sachlich falschen Informationen äußert er sich spöttisch über gewisse Glaubenslehren und macht diese verächtlich. Aufgrund der Proteste von Eltern, die Zeugen Jehovas sind, hält er seine Vorträge nunmehr nur in den Klassen, in denen keine Zeugen Jehovas mehr anwesend sind. Schüler sollen in dieser Zeit am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen, was einige Eltern jedoch ablehnen.
 
September 2001
Eine zehnjährige Schülerin, die den Zeugen Jehovas angehört, beteiligt sich aus persönlichen Gewissensgründen nicht an einer Schweigeminute anlässlich des Terroranschlags auf das World Trade Center. Sie wird daraufhin von ihrer Lehrerin angeschrieen und gedemütigt. Eine muslimische Schülerin beteiligt sich ebenfalls nicht an der Zeremonie, wird aber deshalb nicht behelligt. Eine Beschwerde der Mutter weist der Schulleiter mit der Begründung zurück, die Teilnahme sei Pflicht und er erwarte von allen Schülern, sich zu beteiligen.
 
Mai 1998
Im evangelischen Religionsunterricht mehrerer 7. Klassen werden Jehovas Zeugen im Rahmen des Themas „Sekten“ behandelt. Ein Lehrer, der Zeuge Jehovas ist, wird anschließend von mehreren Schülern mit Fragen bedrängt. Viele der Informationen, die die Schüler aus dem Religionsunterricht mitgenommen haben, erweisen sich dabei als falsch. Einige Schüler zeigen sich darüber verwundert, dass ein Zeuge Jehovas überhaupt Lehrer werden dürfe, da doch die Gefahr bestehe, dass er seine Stellung zur Indoktrinierung seiner Schüler ausnutzen könnte. Andere Schüler verbergen sich, um dem Lehrer Ausdrücke wie „Jehova“, „Scientology“, „Satan“ oder andere Schmähungen nachzurufen, wenn er den Schulhof überquert. Erst die gezielte Ansprache einzelner Schüler beendet diese Situation (Bericht im Besitz des Verfassers).
 
Februar 1999
Eine dreizehnjährige Zeugin Jehovas, die am Ethikunterricht der 8. Klasse teilnimmt, erfährt von ihren Mitschülern, dass im parallel veranstalteten katholischen Religionsunterricht Scientology und Zeugen Jehovas behandelt werden sollen. Die Schülerin überlässt dem Religionslehrer eine Informationsbroschüre und wird von ihm daraufhin in den Religionsunterricht eingeladen. Eine Stunde lang beantwortet sie die vielen Fragen ihrer Mitschüler. Der Lehrer lobt sie für ihren Mut, vor der ganzen Klasse zu sprechen, und erklärt, dass er selbst viele ihm unbekannte Informationen bekommen habe. Er bittet die Schülerin, auch an der nächsten Stunde teilzunehmen. Zwischenzeitlich hat sich die Stimmung verändert. Der Lehrer berichtet, er habe sich inzwischen informiert, und erzählt von dem Film „Die gar nicht harmlosen Traktatverkäufer: Zeugen Jehovas“. Die Schülerin empfindet die Art, mit der er seine Fragen stellt, provozierend und fühlt sich vor der Klasse in die Enge getrieben. Er will unter anderem wissen, welche Geheimnisse Neuinteressierte erst später erführen und ob die Schülerin tatsächlich keine Medikamente nehmen dürfe. Dann befragt er sie über ihre Ansichten zu Sex und Masturbation. Dies ist ihr vor der Klasse sehr peinlich. Nach dem Ende der Stunde äußern sich selbst einige Mitschüler bestürzt über die Fragen des Lehrers. Die erneute Einladung des Lehrers, in der kommenden Stunde den Film „Die gar nicht harmlosen Traktatverkäufer [...]“ („Traktatverteiler“) mit anzusehen, nimmt die Schülerin nicht mehr wahr.
 
August 2000
Bei einer schulinternen Lehrerfortbildung referiert ein Pfarrer in seiner Eigenschaft als Sektenbeauftragter über „Sekten und Okkultismus“. Nach einer Einführung geht es hauptsächlich um „Zeugen Jehovas – die unbekannten Verführer“ sowie um neuheidnische und okkultistische Gruppen. Ein anwesender Lehrer, ein Zeuge Jehovas, versucht, ungenaue oder unrichtige Informationen zu korrigieren, und wird daraufhin zur „Zielscheibe“ weiterer Äußerungen des Referenten. Beispielsweise zeigt er sich verwundert, dass der Lehrer als Zeuge Jehovas überhaupt im Schuldienst sei. Eine Lehrerin bringt in ihrem Schlusskommentar zum Ausdruck, dass ihr der während der Veranstaltung aufgekommene aggressive Unterton sehr missfallen habe. Statt Verständnis und Toleranz zu fördern, habe die Veranstaltung Vorurteile geschürt und Kontaktängste aufgebaut. Das Seminar wird auch an anderen Schulen angeboten und durchgeführt.
 
Mai 2000
Nach der Verteilung des Faltblatts „Apokalypse – No Future“ durch den Lehrer werden zwei Schüler zur Zielscheibe des Spotts ihrer Klassenkameraden.
 
Dezember 1997
Im Rahmen eines „Präventionstages“ referiert eine Sektenbeauftragte ohne anwesende Lehrkraft vor den Schülern einer 10. Klasse. In Anwesenheit einer Schülerin, die Zeugin Jehovas ist, stellt sie die Religionsgemeinschaft als gefährliche Sekte dar, vor der man sich schützen müsse. Sie versuche insbesondere junge Menschen anzulocken, die keinen Sinn im Leben sähen. Bemühungen der Schülerin, einige Behauptungen zu korrigieren, weist die Referentin zurück. Sie nimmt die Klasse gegen deren Mitschülerin ein und schreitet selbst dann nicht ein, als die Klasse zu Spott und verbalen Angriffen übergeht. Die Schülerin gewinnt den Eindruck, die Sektenbeauftragte wolle sie „befreien“.
 
März 2000
Angehörige des Gideonbundes verteilen vor Schulbeginn auf dem Schulhof kleine Bibeln. Viele Schüler erhalten ein Exemplar. Gegen 8.45 Uhr erfolgt eine Durchsage des Rektors, der sich über die Haussprechanlage an alle Schüler wendet. Er teilt den Schülern mit, dass sie die Bibeln unbesorgt mit nach Hause nehmen dürften. Sie seien von einer Glaubensgemeinschaft und nicht von einer Sekte, auch nicht von den Zeugen Jehovas. Zwei Zeuginnen Jehovas (8. und 9. Klasse) sind sehr empört über diese Durchsage, da es für sie so klingt, als seien Zeugen Jehovas etwas noch Schlimmeres als eine Sekte.
 
Dezember 1999
Im Musikunterricht macht eine 5. Klasse rhythmische Übungen am Xylophon. Eine Schülerin, die Zeugin Jehovas ist, möchte kein religiöses Lied mitspielen. Sie bittet darum, zur Benotung ein anderes Lied lernen zu dürfen. Der Lehrer beschimpft sie und schickt sie dann zur Schulleitung. Dort erklärt sich das Mädchen mit einer schlechten Zensur wegen der nicht erbrachten Leistung einverstanden und kehrt in den Klassenraum zurück. Der Lehrer ist mit dem Ergebnis noch nicht zufrieden und erwirkt zusätzlich einen Verweis. Anläßlich der Bitte der Befreiung von einem Festumzug mit Absingen der Nationalhymne und Teilnahme an einer Andacht droht er den Eltern der Schülerin an, ihr Kind würde es zu spüren bekommen, wenn sie sich weiterhin so stur stellten.
 
März 2001
In Ethik berichtet eine Sektenexpertin vor einer 10. Klasse über Sekten in Deutschland. Sie beschränkt ihren Vortrag jedoch auf Zeugen Jehovas. Als ein Schüler der Klasse, ein Zeuge Jehovas, verschiedenen Behauptungen widerspricht, fordert sie ihn schroff auf, zuzugeben, dass er gezwungen werde, die Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas zu besuchen. Als er das zurückweist, unterstellt die Referentin, dass er gezwungen werde, von Haus zu Haus zu gehen. Der Schüler verneint auch das und verweist auf seinen Vater, der als Zeuge Jehovas seit Jahren weder die Zusammenkünfte besuche noch von Haus zu Haus gehe, aber deshalb noch nie von jemandem unter Druck gesetzt worden sei. An dieser Stelle interveniert der Lehrer und schlägt vor, dass die Expertin erst wiederkommen solle, wenn sie Beweise vorlegen könne.
 
November 1999
Nach der Vorführung des Films „Seelenfänger – Wie Sekten Menschen ködern“ im Religionsunterricht wird eine zwölfjährige Schülerin auf dem Schulhof von mehreren Jungen bedrängt. Sie fragen auf aggressive Weise, ob sie nachts von Dämonen träume und ob sie als Baby verprügelt worden sei. Einer ihrer Mitschüler wird handgreiflich und stößt sie gegen eine Mauer, so dass sie stürzt. Die Mutter sucht nach dem Vorfall das Gespräch mit der Religionslehrerin. Diese ist bestürzt, dass die Schüler trotz ihres Hinweises, dass die Aussagen des Films nicht verallgemeinert werden dürften, derart negativ reagiert und ihre Anweisung, ihre Mitschülerin nicht auszufragen, missachtet hätten. Sie entschuldigt sich mehrfach mit dem Hinweis, sie habe eine derartige Reaktion nicht erwartet.
 
Oktober 2000
Nach der Vorführung des Films „Seelenfänger – Wie Sekten Menschen ködern“ im Religionsunterricht einer 8. Klasse wird eine dreizehnjährige Zeugin Jehovas (7. Klasse) von ihren Mitschülern stark bedrängt. Der Lehrer zeigt sich im Gespräch mit dem Vater der Schülerin stark betroffen über die Folgen der Vorführung. Er vereinbart ein klärendes Gespräch mit der Klasse. Dabei teilt er den Schülern mit, dass die Aussagen des Films nicht den Tatsachen entsprächen. Er habe im Fall der betroffenen Schülerin nicht den Eindruck, dass sie zu Hause starkem Druck ausgesetzt sei. Die Schüler erarbeiten daraufhin einen Fragenkatalog, um von ihrer Mitschülerin Genaueres über ihren Glauben zu erfahren.
 
Dezember 2000
Im evangelischen Religionsunterricht der 9. Klasse wird der Film „Seelenfänger – Wie Sekten Menschen ködern“ gezeigt. Eine Schülerin, selbst keine Zeugin Jehovas, verteidigt aber Jehovas Zeugen. Da sie eine Zeugin Jehovas als Freundin habe und auch die Familie kenne, wisse sie, dass die Aussagen des Films unwahr seien. Die Lehrerin stimmt dem zu. Dennoch löst die Vorführung feindselige Äußerungen der Mitschüler gegenüber der Zeugin Jehovas aus.
 
Februar 2001
Nach der Vorführung des Films „Seelenfänger – Wie Sekten Menschen ködern“ im Religionsunterricht einer 8. Klasse zieht sich ein Mädchen, die zuvor mit einer Mitschülerin, einer Zeugin Jehovas, eng befreundet war, völlig zurück. Der Lehrer lehnt es ab, einen Zeugen Jehovas im Unterricht zu den erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen zu lassen.
 
Februar 1999
In einer Vertretungsstunde zeigt ein Religionslehrer den Schülern einer 8. Klasse den Film „Seelenfänger – Wie Sekten Menschen ködern“. Zuvor bittet er eine Schülerin der Klasse, die Zeugin Jehovas ist, hinauszugehen. In einer Parallelklasse wird der Film im katholischen Religionsunterricht ebenfalls gezeigt. Eine Zeugin Jehovas, die diese Klasse besucht, wird vom Religionslehrer zuvor gebeten, vor der Klasse einige Fragen zu ihrem Glauben zu beantworten. Danach wird sie aber weggeschickt, bevor der Film gezeigt wird. Anschließend sprechen Mitschüler sie auf Widersprüche zwischen ihren Aussagen und denen des Films an, insbesondere hinsichtlich des Schlagens von Kindern. In einem Gespräch der Eltern mit dem Schulleiter stuft dieser den Film als pädagogisch sehr bedenklich ein. Seine persönlichen unterrichtlichen Erfahrungen mit Kindern von Zeugen Jehovas zeigten, dass der Film nicht geeignet sei, ein realistisches Bild der Glaubensgemeinschaft zu vermitteln. Er verspricht, sich dafür einzusetzen, dass der Film nicht mehr im Unterricht verwendet wird.

 

 

   

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   "Spiel nicht mit den Schmuddelkindern"
   ist der Titel eines Liedes von Franz Josef Degenhardt (© 1965).

   © 2005 by Michael Krenzer